Erstattungen im Detail

1 | Abrechnung bei gesetzlich Krankenversicherten

Die Praxis verfügt über eine Kassenzulassung und ist zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen berechtigt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein Erstgespräch und insgesamt bis zu 5 probatorische Sitzungen, in denen die Diagnose und die Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung gestellt wird. Im Anschluss wird bei der Krankenkasse ein Antrag zur Kostenübernahme der Behandlung gestellt. Die Abrechnung mit den Kassen übernimmt die Praxis lt. dem dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)  http://www.kbv.de/html/ebm.php

 

2 | Private Krankenversicherung und Beihilfe

Liegt ein Behandlungsbedarf vor, werden die Kosten der Behandlung auch von der privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen übernommen. Dabei richtet sich die Kostenübernahme nach den Bedingungen des individuellen Versicherungsvertrags. Diese können Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

3 | Selbstzahler

Möchten Sie die Kosten Ihrer Behandlung selbst übernehmen, so erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ihre Krankenversicherung wird dabei nicht mit einbezogen.

Das Gleiche gilt für weitere, nicht von den Kassen übernommenen Leistungen wie Paar- und Familientherapie, Coaching, etc.